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Service - Hinweise


1. Initiative "Arbeit im Demographischen Wandel"

Mit einer gemeinsamen Erklärung zum demographischen Wandel hatten das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren sowie das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa, zusammen mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit im Herbst 2007 eine Diskussion über den demographischen Wandel angestoßen und jeder in eigener Verantwortung verschiedene Aktivitäten angekündigt. So ist es z.B. dem Sozialministerium gelungen, im Rahmen eines Projekts Demographieberater(innen) auszubilden, die sich inzwischen zu einem Verein zusammengeschlossen haben, um insbesondere kleine und mittlere Betriebe im Hinblick auf die Herausforderungen des demographischen Wandels beratend zu unterstützen. Im Juli 2009 wurde ein gemeinsames Internetportal frei geschaltet, das Kontaktdaten, Aktivitäten der Mitglieder der Initiative und vielfältige Informationen zum Thema bereithält.

Startseite der Initiative "Arbeit im demographischen Wandel":
http://www.schleswig-holstein.de/ADW/



2. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Der im Jahressteuergesetz 2009 neu gefasste § 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG-E) sieht unter Nr. 34 vor, dass Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei sind. Sie müssen allerdings hinsichtlich ihrer Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen. Die Leistungen dürfen maximal 500 € im Kalenderjahr betragen und müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Es besteht eine Verpflichtung, über diese Zuwendungen gesonderte Auf-zeichnungen zu führen. Laut § 38 EStG gelten die Änderungen erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2008. Die Änderungen traten am 20. Dezember 2008 (am Tag nach der Verkündigung) in Kraft.

Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.10.2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I, Nr. 63, S. 2794)



3. Kein Versicherungsschutz beim Rauchen

Der Ausschuss Rechtsfragen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat sich mit der Frage des Versicherungsschutzes beim Rauchen bzw. auf den Wegen zum Rauchen und zurück befasst. Er hat festgestellt, dass das Rauchen ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnen ist, da es sich um eine Entscheidung handelt, die jeder Versicherte für sich ganz persönlich trifft. Das Rauchen ist eigenwirtschaftlich und damit nicht versichert. Damit stehen aber auch die dafür erforderlichen Wege nicht unter Versicherungsschutz, also der Weg zum Rauchen und vom Rauchen zurück an den Arbeitsplatz. Auch ein Rauchverbot, dass den Raucher zwingt, den Arbeitsplatz zu verlassen und in einem Raucherraum oder im Freien zu rauchen ändert daran nichts. Für das Rauchen hat die persönliche Entscheidung des Einzelnen eine so überragende Bedeutung, dass auch kein Versicherungsschutz begründet wird, wenn sich aus der versicherten Tätigkeit ergebende Gefahrenmomente vorgelegen haben sollten, die in anderen Fällen (z.B. beim Weg zur Essenseinnahme) einen Versicherungsschutz begründet hätten.

(Quelle: Information der Unfallkasse Berlin)

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